Genossenschaftswohnungen in Oberösterreich
Anforderungen an die förderbare Person
- 1. Österreichische Staatsbürger, Staatsangehörige eines EWR-Staates oder Unionsbürger sowie deren Familienangehörige.
- 2. Ausschließlich zur dauerhaften befriedigung des Wohnbedürfnisses.
- 3. Volljährig
- 4. Ebenfalls Anspruch haben sonstige Personen, die ununterbrochen und rechtmäßig mehr als fünf Jahre in Österreich ihren Hauptwohnsitz haben und Deutschkenntnisse nachweisen können.
Einkommensgrenzen
Alleine | € 39.000,- |
2 Personen | € 65.000,- |
Jede weitere Person ohne Einkommen | plus € 6.000,- |
Jede weitere Person mit erhöhter Familienbeihilfe aufgrund erheblicher Behinderung | plus € 7.000,- |
bei Alimentationszahlungen pro Kind | plus € 6.000,- |
bei Alimentationszahlungen pro Kind mit erhöhter Familienbeihilfe aufgrund erheblicher Behinderung | plus € 7.000,- |
Als Einkommen Zählen:
- 1. Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit, aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung und außerbetriebliche Einkünfte abzüglich Einkommensteuer, der Lohnsteuer, der Werbungskosten, eines Familienbonus, sowie einer Abfertigung gemäß § 67 EStG 1988 und gewährten Ausgleichszulagen- bzw. Pensionsbonus.
- 2. Betriebliche Einkünfte (wirtschaftlicher Reingewinn oder die Privatentnahmen, wenn sie den Betriebsgewinn übersteigen)
- 3. Ausländische Einkünfte
- 4. Steuerfreie Bezüge, sofern es sich um regelmäßige Einkünfte zur Deckung des Unterhalts und nicht um Sachleistungen oder zur Abdeckung besonderer Aufwendungen bestimmte Leistungen handelt.
Nicht als Einkommen Zählen:
- 1. Leistungen aus dem Grund einer Behinderung
- 2. Pflegegeld
- 3. Familienbeihilfe
- 4. Unterhaltsleistungen für Kinder
- 5. gesetzlich geregelte Waisenrenten