4020 Linz, Waldeggstraße 91

Gefördert

53,18m²

Wohnfläche

368,13€

Miete

2

Zimmer

Miete
25.03.24 13:49

4780 Schärding, Linke Pflegezeile 17

Gefördert

59,9m²

Wohnfläche

422,56€

Miete

3

Zimmer

Miete
25.03.24 13:49

4400 Steyr, Münichholz / Buchholzerstraße

Gefördert

38,7m²

Wohnfläche

327,23€

Miete

1

Zimmer

Miete
25.03.24 13:49

4400 Steyr, Kochstraße 32 / 001 r

Gefördert

57,1m²

Wohnfläche

467,31€

Miete

3

Zimmer

Miete
25.03.24 13:28

4400 Steyr, Gablerstraße 50 / 003 r

Gefördert

58,7m²

Wohnfläche

484,87€

Miete

3

Zimmer

Miete
25.03.24 13:08

4563 Micheldorf, Hans-Brudl-Straße 20

Freifinanziert

66,1m²

Wohnfläche

644€

Miete

2

Zimmer

Miete

4563 Micheldorf, Hans-Brudl-Straße 18

Freifinanziert

63,39m²

Wohnfläche

617€

Miete

2

Zimmer

Miete

4160 Aigen im Mühlkreis, Siedlungsstraße 16

Freifinanziert

80,8m²

Wohnfläche

766€

Miete

3

Zimmer

Miete

4563 Micheldorf, Hans-Brudl-Straße 14

Freifinanziert

77,36m²

Wohnfläche

762€

Miete

3

Zimmer

Miete

4563 Micheldorf, Hans-Brudl-Straße 20

Freifinanziert

77,23m²

Wohnfläche

752€

Miete

3

Zimmer

Miete
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Genossenschaftswohnungen in Oberösterreich


Anforderungen an die förderbare Person

  • 1. Österreichische Staatsbürger, Staatsangehörige eines EWR-Staates oder Unionsbürger sowie deren Familienangehörige.
  • 2. Ausschließlich zur dauerhaften befriedigung des Wohnbedürfnisses.
  • 3. Volljährig
  • 4. Ebenfalls Anspruch haben sonstige Personen, die ununterbrochen und rechtmäßig mehr als fünf Jahre in Österreich ihren Hauptwohnsitz haben und Deutschkenntnisse nachweisen können.

Einkommensgrenzen

Alleine€ 39.000,-
2 Personen€ 65.000,-
Jede weitere Person ohne Einkommenplus € 6.000,-
Jede weitere Person mit erhöhter Familienbeihilfe aufgrund erheblicher Behinderungplus € 7.000,-
bei Alimentationszahlungen pro Kindplus € 6.000,-
bei Alimentationszahlungen pro Kind mit erhöhter Familienbeihilfe aufgrund erheblicher Behinderungplus € 7.000,-

Als Einkommen Zählen:

  • 1. Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit, aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung und außerbetriebliche Einkünfte abzüglich Einkommensteuer, der Lohnsteuer, der Werbungskosten, eines Familienbonus, sowie einer Abfertigung gemäß § 67 EStG 1988 und gewährten Ausgleichszulagen- bzw. Pensionsbonus.
  • 2. Betriebliche Einkünfte (wirtschaftlicher Reingewinn oder die Privatentnahmen, wenn sie den Betriebsgewinn übersteigen)
  • 3. Ausländische Einkünfte
  • 4. Steuerfreie Bezüge, sofern es sich um regelmäßige Einkünfte zur Deckung des Unterhalts und nicht um Sachleistungen oder zur Abdeckung besonderer Aufwendungen bestimmte Leistungen handelt.

Nicht als Einkommen Zählen:

  • 1. Leistungen aus dem Grund einer Behinderung
  • 2. Pflegegeld
  • 3. Familienbeihilfe
  • 4. Unterhaltsleistungen für Kinder
  • 5. gesetzlich geregelte Waisenrenten