4020 Linz

Freifinanziert

68,85m²

Wohnfläche

734,21€

Miete

3

Zimmer

Miete
10.05.23 14:30

4020 Linz

Freifinanziert

52,93m²

Wohnfläche

596,71€

Miete

2

Zimmer

Miete
10.05.23 14:30

4048 Puchenau

Freifinanziert

86m²

Wohnfläche

687€

Miete

3

Zimmer

Miete

4020 Linz

Freifinanziert

80,99m²

Wohnfläche

741,74€

Miete

3

Zimmer

Miete
10.05.23 13:30

4053 Haid

Gefördert

25,21m²

Wohnfläche

192€

Miete

1

Zimmer

Miete

4209 Engerwitzdorf

Gefördert

55,98m²

Wohnfläche

481€

Miete

2

Zimmer

Miete

4209 Engerwitzdorf

Gefördert

76,53m²

Wohnfläche

657€

Miete

3

Zimmer

Miete

4070 Eferding

Freifinanziert

75,2m²

Wohnfläche

730,03€

Miete

3

Zimmer

Miete
10.05.23 12:30

4230 Pregarten

Freifinanziert

76,5m²

Wohnfläche

703,78€

Miete

3

Zimmer

Miete
10.05.23 10:30

4400 Steyr

Gefördert

62m²

Wohnfläche

500€

Miete

?

Zimmer

Miete
10.05.23 10:13
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Genossenschaftswohnungen in Oberösterreich


Anforderungen an die förderbare Person

  • 1. Österreichische Staatsbürger, Staatsangehörige eines EWR-Staates oder Unionsbürger sowie deren Familienangehörige.
  • 2. Ausschließlich zur dauerhaften befriedigung des Wohnbedürfnisses.
  • 3. Volljährig
  • 4. Ebenfalls Anspruch haben sonstige Personen, die ununterbrochen und rechtmäßig mehr als fünf Jahre in Österreich ihren Hauptwohnsitz haben und Deutschkenntnisse nachweisen können.

Einkommensgrenzen

Alleine€ 39.000,-
2 Personen€ 65.000,-
Jede weitere Person ohne Einkommenplus € 6.000,-
Jede weitere Person mit erhöhter Familienbeihilfe aufgrund erheblicher Behinderungplus € 7.000,-
bei Alimentationszahlungen pro Kindplus € 6.000,-
bei Alimentationszahlungen pro Kind mit erhöhter Familienbeihilfe aufgrund erheblicher Behinderungplus € 7.000,-

Als Einkommen Zählen:

  • 1. Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit, aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung und außerbetriebliche Einkünfte abzüglich Einkommensteuer, der Lohnsteuer, der Werbungskosten, eines Familienbonus, sowie einer Abfertigung gemäß § 67 EStG 1988 und gewährten Ausgleichszulagen- bzw. Pensionsbonus.
  • 2. Betriebliche Einkünfte (wirtschaftlicher Reingewinn oder die Privatentnahmen, wenn sie den Betriebsgewinn übersteigen)
  • 3. Ausländische Einkünfte
  • 4. Steuerfreie Bezüge, sofern es sich um regelmäßige Einkünfte zur Deckung des Unterhalts und nicht um Sachleistungen oder zur Abdeckung besonderer Aufwendungen bestimmte Leistungen handelt.

Nicht als Einkommen Zählen:

  • 1. Leistungen aus dem Grund einer Behinderung
  • 2. Pflegegeld
  • 3. Familienbeihilfe
  • 4. Unterhaltsleistungen für Kinder
  • 5. gesetzlich geregelte Waisenrenten