Genossenschaftswohnungen in Tirol
Welche Bestimmungen für das geförderte Wohnen in Tirol gelten, erfahren Sie hier.
Eine geförderte Wohnung kann nur von einer begünstigten Person gemietet werden:
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung
- Wohnbedarf
Dringender Wohnbedarf
Um für eine Genossenschaftswohnung in Frage zu kommen, muss ein dringender Wohnbedarf vorliegen:
- Überbelag
- Hausstandsgründung
- Personen mit besonderen Bedürfnissen
Maximaleinkommen pro Monat (netto)
Alleine | € 3.000,- |
2 Personen | € 5.000,- |
jede weitere Person | plus € 370,- |