8160 Weiz, Marburger Straße 63/9

Gefördert

80,78m²

Wohnfläche

598,53€

Miete

?

Zimmer

Miete

2654 Prein/Rax, Prein 1 / TOP 5

Gefördert

74,01m²

Wohnfläche

620€

Miete

3

Zimmer

Miete

2654 Prein/Rax, Prein 1 / TOP 6

Gefördert

52,3m²

Wohnfläche

450€

Miete

2

Zimmer

Miete

8020 Graz, Weissenkircherstraße 8

Freifinanziert

39,59m²

Wohnfläche

441,44€

Miete

?

Zimmer

Miete

8750 Judenburg, Adalbert - Stiftergasse

Gefördert

80,08m²

Wohnfläche

649€

Miete

3

Zimmer

Miete
05.12.23 09:10

8753 Fohnsdorf, Auerlingstraße 48 / 4

Gefördert

56,1m²

Wohnfläche

492,69€

Miete

2

Zimmer

Miete Sofortbezug
05.12.23 09:10

2852 Haid, Heimstättenhof 17

Gefördert

51,58m²

Wohnfläche

419,02€

Miete

2

Zimmer

Miete Sofortbezug
05.12.23 08:30

8753 Fohnsdorf, Wasendorferstraße 14 j

Gefördert

88,76m²

Wohnfläche

739,11€

Miete

?

Zimmer

Miete mit Kaufoption

8121 Deutschfeistritz, Feldgasse 44

Freifinanziert

72,28m²

Wohnfläche

723,47€

Miete

?

Zimmer

Miete mit Kaufoption

8295 St. Johann in der Haide, Nr. 211

Freifinanziert

56,05m²

Wohnfläche

631,02€

Miete

?

Zimmer

Miete mit Kaufoption
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Genossenschaftswohnungen in Steiermark

Welche Bestimmungen für das geförderte Wohnen im Herzen Österreichs gelten, erfahren Sie hier.


Eine geförderte Wohnung kann nur von einer begünstigten Person oder Jungfamilie gemietet werden. Eine begünstigte Person...

  • ist volljährig,
  • hat ein dringendes Wohnbedürfnis,
  • ist verpflichtet, ausschließlich die geförderte Wohnung regelmäßig zu verwenden und
  • verpflichtet sich, die vorher bezogene Wohnung binnen 6 Monate nach einzug in die geförderte Wohnung aufzugeben.

Als Jungfamilie gelten...

  • ein Ehepaar mit oder ohne Kinder oder eine eingetragene Partnerschaft, wenn beide Ehegatten oder beide eingetragene Partnerinnen bzw. Partner das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
  • Lebensgefährten (§ 2 Z 9 lit. e), wenn beide das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und zumindest einer ein oder mehrere eigene oder adoptierte haushaltszugehörige Kinder, für welche Familienbeihilfe bezogen wird, aufweist,
  • Alleinstehende, wenn sie das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und ein oder mehrere eigene oder adoptierte haushaltszugehörige Kinder, für welche Familienbeihilfe bezogen wird, aufweisen.

Dringender Wohnbedarf

Um für eine Genossenschaftswohnung in Wien in Frage zu kommen, muss ein dringender Wohnbedarf vorliegen:

  • Überbelag
  • Hausstandsgründung
  • Personen mit besonderen Bedürfnissen

Maximaleinkommen pro Jahr

Alleine€ 30.000,-
2 Personen€ 45.000,-
jede weitere Personplus € 4.000,-

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