8020 Graz

Gefördert

50,18m²

Wohnfläche

233.652€

Kaufpreis

?

Zimmer

Eigentum

8530 Deutschlandsberg

Freifinanziert

51m²

Wohnfläche

385,69€

Miete

2

Zimmer

Miete sofortbezug
10.05.23 10:34

8020 Graz

Freifinanziert

90,07m²

Wohnfläche

1.125€

Miete

4

Zimmer

Miete

8020 Graz

Freifinanziert

69,5m²

Wohnfläche

960€

Miete

2

Zimmer

Miete

8920 Landl

Gefördert

58,86m²

Wohnfläche

452,32€

Miete

?

Zimmer

Miete

8225 Pöllau bei Hartberg

Gefördert

52,5m²

Wohnfläche

624,76€

Miete

2

Zimmer

Miete

8350 Pertlstein

Gefördert

89,34m²

Wohnfläche

863,14€

Miete

4

Zimmer

Miete

8101 Gratkorn

Gefördert

39,76m²

Wohnfläche

335,69€

Miete

?

Zimmer

Miete

8010 Graz

Freifinanziert

98m²

Wohnfläche

279.000€

Kaufpreis

4

Zimmer

Eigentum sofortbezug
09.05.23 12:15

8913 Admont

Gefördert

74,41m²

Wohnfläche

647,07€

Miete

3

Zimmer

Miete
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Genossenschaftswohnungen in Steiermark

Welche Bestimmungen für das geförderte Wohnen im Herzen Österreichs gelten, erfahren Sie hier.


Eine geförderte Wohnung kann nur von einer begünstigten Person oder Jungfamilie gemietet werden. Eine begünstigte Person...

  • ist volljährig,
  • hat ein dringendes Wohnbedürfnis,
  • ist verpflichtet, ausschließlich die geförderte Wohnung regelmäßig zu verwenden und
  • verpflichtet sich, die vorher bezogene Wohnung binnen 6 Monate nach einzug in die geförderte Wohnung aufzugeben.

Als Jungfamilie gelten...

  • ein Ehepaar mit oder ohne Kinder oder eine eingetragene Partnerschaft, wenn beide Ehegatten oder beide eingetragene Partnerinnen bzw. Partner das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
  • Lebensgefährten (§ 2 Z 9 lit. e), wenn beide das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und zumindest einer ein oder mehrere eigene oder adoptierte haushaltszugehörige Kinder, für welche Familienbeihilfe bezogen wird, aufweist,
  • Alleinstehende, wenn sie das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und ein oder mehrere eigene oder adoptierte haushaltszugehörige Kinder, für welche Familienbeihilfe bezogen wird, aufweisen.

Dringender Wohnbedarf

Um für eine Genossenschaftswohnung in Wien in Frage zu kommen, muss ein dringender Wohnbedarf vorliegen:

  • Überbelag
  • Hausstandsgründung
  • Personen mit besonderen Bedürfnissen

Maximaleinkommen pro Jahr

Alleine€ 30.000,-
2 Personen€ 45.000,-
jede weitere Personplus € 4.000,-

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