8700 Leoben, Kaiserfeldgasse 4

Freifinanziert

57,63m²

Wohnfläche

511,55€

Miete

2

Zimmer

Miete Sofortbezug
25.03.24 21:27

8020 Graz, Karlauerstraße 17 / 21

Freifinanziert

74,25m²

Wohnfläche

836,57€

Miete

2

Zimmer

Miete Sofortbezug
25.03.24 15:09

8344 Bairisch Kölldorf, Bairisch-Kölldorf 315

Gefördert

77,26m²

Wohnfläche

601,71€

Miete

?

Zimmer

Miete mit Kaufoption

8600 Bruck an der Mur, Bergstraße 24

Gefördert

51,11m²

Wohnfläche

454,62€

Miete

2

Zimmer

Miete
25.03.24 14:13

8041 Graz,07.Bez.:Liebenau, Eduard-Keil-Gasse 90

Freifinanziert

64,59m²

Wohnfläche

652,41€

Miete

1

Zimmer

Miete Sofortbezug
25.03.24 12:31

8010 Graz, Am Hofacker 7

Freifinanziert

50m²

Wohnfläche

119.000€

Kaufpreis

2

Zimmer

Eigentum Sofortbezug
25.03.24 12:31

8010 Graz, Froschaugasse 7

Freifinanziert

98m²

Wohnfläche

269.000€

Kaufpreis

4

Zimmer

Eigentum Sofortbezug
25.03.24 12:31

8020 Graz, Peter-Tunner-Gasse 51

Freifinanziert

79m²

Wohnfläche

199.000€

Kaufpreis

3

Zimmer

Eigentum Sofortbezug
25.03.24 12:31

8020 Graz, Bozener Straße 24 / 9

Gefördert

54,2m²

Wohnfläche

407€

Miete

2

Zimmer

Miete Balkon
25.03.24 12:29

8401 Kalsdorf bei Graz, Dr.-Blumauer-Straße 8 / 18

Gefördert

87,31m²

Wohnfläche

1.114€

Miete

4

Zimmer

Miete Balkon
25.03.24 12:09
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Genossenschaftswohnungen in Steiermark

Welche Bestimmungen für das geförderte Wohnen im Herzen Österreichs gelten, erfahren Sie hier.


Eine geförderte Wohnung kann nur von einer begünstigten Person oder Jungfamilie gemietet werden. Eine begünstigte Person...

  • ist volljährig,
  • hat ein dringendes Wohnbedürfnis,
  • ist verpflichtet, ausschließlich die geförderte Wohnung regelmäßig zu verwenden und
  • verpflichtet sich, die vorher bezogene Wohnung binnen 6 Monate nach einzug in die geförderte Wohnung aufzugeben.

Als Jungfamilie gelten...

  • ein Ehepaar mit oder ohne Kinder oder eine eingetragene Partnerschaft, wenn beide Ehegatten oder beide eingetragene Partnerinnen bzw. Partner das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
  • Lebensgefährten (§ 2 Z 9 lit. e), wenn beide das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und zumindest einer ein oder mehrere eigene oder adoptierte haushaltszugehörige Kinder, für welche Familienbeihilfe bezogen wird, aufweist,
  • Alleinstehende, wenn sie das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und ein oder mehrere eigene oder adoptierte haushaltszugehörige Kinder, für welche Familienbeihilfe bezogen wird, aufweisen.

Dringender Wohnbedarf

Um für eine Genossenschaftswohnung in Wien in Frage zu kommen, muss ein dringender Wohnbedarf vorliegen:

  • Überbelag
  • Hausstandsgründung
  • Personen mit besonderen Bedürfnissen

Maximaleinkommen pro Jahr

Alleine€ 30.000,-
2 Personen€ 45.000,-
jede weitere Personplus € 4.000,-

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