Genossenschaftswohnungen in Kärnten
Welche Bestimmungen für das geförderte Wohnen in Kärnten gelten, erfahren Sie hier.
Eine geförderte Wohnung kann nur von einer begünstigten Person gemietet werden:
- Personen mit eine österreichischen Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung.
- Ein dringender Wohnbedarf muss vorliegen.
- Die Wohnung muss als Hauptwohnsitz genutzt werden.
- Unter bestimmten Bedingungen (berufliche und familiäre Gründe) ist eine Untervermietung zulässig.
Dringender Wohnbedarf
Folgende umstände gelten als dringender Wohnbedarf:
- Überbelag
- Hausstandsgründung
- Personen mit besonderen Bedürfnissen
Maximaleinkommen pro Jahr (netto)
Alleine | € 38.000,- |
2 Personen | € 55.000,- |
jede weitere Person | plus € 6.000,- |
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