1020 Wien

Gefördert

66m²

Wohnfläche

641€

Miete

2

Zimmer

Miete Sofortbezug

1230 Wien

Gefördert

72m²

Wohnfläche

690€

Miete

2

Zimmer

Miete Sofortbezug

1230 Wien

Gefördert

109m²

Wohnfläche

1.147€

Miete

4

Zimmer

Miete Sofortbezug

1210 Wien

Gefördert

78m²

Wohnfläche

846€

Miete

3

Zimmer

Miete Sofortbezug

1100 Wien

Freifinanziert

52m²

Wohnfläche

411€

Miete

2

Zimmer

Miete Sofortbezug

1190 Wien

Freifinanziert

46m²

Wohnfläche

410€

Miete

2

Zimmer

Miete Sofortbezug

1230 Wien

Freifinanziert

69m²

Wohnfläche

598€

Miete

3

Zimmer

Miete Sofortbezug

1070 Wien

Gefördert

97,43m²

Wohnfläche

1.115,07€

Miete

3

Zimmer

Miete Loggia

1100 Wien

Freifinanziert

66,46m²

Wohnfläche

535,46€

Miete

2

Zimmer

Miete Loggia Balkon

1220 Wien

Freifinanziert

51,71m²

Wohnfläche

259.000€

Kaufpreis

2

Zimmer

Eigentum Sofortbezug
22.09.23 12:11
Inserate pro Seite:
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Genossenschaftswohnungen in Wien

Wien, eine der lebenswertesten Städte der Welt ist ein äußerst begehrter Wohnort. Bekannt durch den hohen Grad an geförderten Wohnraum ist leistbares Wohnen in der Großstadt nicht undenkbar. Hier erfahren Sie, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um für eine geförderte Wohnung in Wien in Frage zu kommen.


Altersbestimmungen

  • Anmeldung: Ab 17 Jahren
  • Bezug: Ab 18 Jahren

Einkommensgrenzen

Alleine53.340€
2 Personen79.490€
3 Personen89.950€
4 Personen100.410€
Jede weitere Personplus 5.850€

Sonstige Voraussetzungen

Gehaltszettel

Angestellt: Jahreslohnzettel des Vorjahres und Gehaltszettel der letzten drei Monate.

Selbstständig: Einkommenssteuerbescheid des letzten veranlagten Kalenderjahres.

Dringender Wohnbedarf

Um für eine Genossenschaftswohnung in Wien in Frage zu kommen, muss ein dringender Wohnbedarf vorliegen:

  • Überbelag
  • Hausstandsgründung
  • Personen mit besonderen Bedürfnissen

Quelle: Wohnservice Wien

Wohnsitz

Alle Einziehenden Personen haben unverzüglich ihren Hauptwohnsitz an der neuen Adresse anzumelden. Der alte Wohnsitz darf nicht als Nebenwohnsitz weitergeführt werden. Innerhalb von sechs Monaten nach Aufgabe der Vorwohnung müssen Sie einen Nachweis über die Aufgabe (Kündigung/Verkauf) an den Bauträger vorlegen.

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