1220 Wien

Freifinanziert

116,15m²

Wohnfläche

1.060,29€

Miete

4

Zimmer

Miete sofortbezug Terasse

1220 Wien

Gefördert

68m²

Wohnfläche

615€

Miete

2

Zimmer

Miete sofortbezug

1100 Wien

Freifinanziert

62m²

Wohnfläche

471€

Miete

2

Zimmer

Miete sofortbezug

1170 Wien

Freifinanziert

42m²

Wohnfläche

392€

Miete

1

Zimmer

Miete sofortbezug

1220 Wien

Gefördert

84m²

Wohnfläche

591€

Miete

3

Zimmer

Miete sofortbezug

1220 Wien

Freifinanziert

84m²

Wohnfläche

987€

Miete

3

Zimmer

Miete sofortbezug

1220 Wien

Freifinanziert

86m²

Wohnfläche

1.009€

Miete

3

Zimmer

Miete sofortbezug

1230 0 Wien

Gefördert

37m²

Wohnfläche

283€

Miete

1

Zimmer

Miete
10.05.23 08:13

1220 Wien

Freifinanziert

87m²

Wohnfläche

884€

Miete

2

Zimmer

Miete sofortbezug

1220 Wien

Gefördert

89,71m²

Wohnfläche

867,26€

Miete

?

Zimmer

Miete
10.05.23 07:55
Inserate pro Seite:
Seite 1 von 73

Genossenschaftswohnungen in Wien

Wien, eine der lebenswertesten Städte der Welt ist ein äußerst begehrter Wohnort. Bekannt durch den hohen Grad an geförderten Wohnraum ist leistbares Wohnen in der Großstadt nicht undenkbar. Hier erfahren Sie, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um für eine geförderte Wohnung in Wien in Frage zu kommen.


Altersbestimmungen

  • Anmeldung: Ab 17 Jahren
  • Bezug: Ab 18 Jahren

Einkommensgrenzen

Alleine53.340€
2 Personen79.490€
3 Personen89.950€
4 Personen100.410€
Jede weitere Personplus 5.850€

Sonstige Voraussetzungen

Gehaltszettel

Angestellt: Jahreslohnzettel des Vorjahres und Gehaltszettel der letzten drei Monate.

Selbstständig: Einkommenssteuerbescheid des letzten veranlagten Kalenderjahres.

Dringender Wohnbedarf

Um für eine Genossenschaftswohnung in Wien in Frage zu kommen, muss ein dringender Wohnbedarf vorliegen:

  • Überbelag
  • Hausstandsgründung
  • Personen mit besonderen Bedürfnissen

Quelle: Wohnservice Wien

Wohnsitz

Alle Einziehenden Personen haben unverzüglich ihren Hauptwohnsitz an der neuen Adresse anzumelden. Der alte Wohnsitz darf nicht als Nebenwohnsitz weitergeführt werden. Innerhalb von sechs Monaten nach Aufgabe der Vorwohnung müssen Sie einen Nachweis über die Aufgabe (Kündigung/Verkauf) an den Bauträger vorlegen.

Diese Beiträge könnten Sie interessieren: Der SofortWohnen Suchagent | Gefördertes Wohnen in Österreich