7532 Litzelsdorf, Marktstraße 50/2

Gefördert

42,03m²

Wohnfläche

304,52€

Miete

2

Zimmer

Miete
25.03.24 14:09

7412 Wolfau, Siedlungsstraße 7/8/5

Gefördert

93,2m²

Wohnfläche

495,96€

Miete

4

Zimmer

Miete mit Kaufoption
25.03.24 13:49

7503 Jabing, Am Sportplatz 1/1

Gefördert

83,72m²

Wohnfläche

538,33€

Miete

3

Zimmer

Miete
25.03.24 13:30

7542 Sulz, Siedlungsstraße 3/1

Gefördert

60,03m²

Wohnfläche

491,02€

Miete

2

Zimmer

Miete
25.03.24 12:50

7361 Lutzmannsburg, Hauptstraße 22

Freifinanziert

50,18m²

Wohnfläche

491,38€

Miete

2

Zimmer

Miete
25.03.24 12:50

7536 Güttenbach, Untere Hauptstraße 24/9

Gefördert

77,08m²

Wohnfläche

636,66€

Miete

3

Zimmer

Miete
25.03.24 12:07

8380 Jennersdorf, Angerstraße 19/10

Gefördert

70,42m²

Wohnfläche

322,72€

Miete

2

Zimmer

Miete
22.03.24 10:24

7564 Dobersdorf, Kirchenstraße 100/4

Gefördert

90,08m²

Wohnfläche

489,79€

Miete

3

Zimmer

Miete
22.03.24 10:24

7535 St. Michael, Schulstraße 399/7

Gefördert

54,52m²

Wohnfläche

419,25€

Miete

2

Zimmer

Miete
22.03.24 10:03

7201 Neudörfl, Matthias-Kollwentz-Straße 65 / 12

Freifinanziert

106,16m²

Wohnfläche

1.067€

Miete

4

Zimmer

Miete Terasse Garten
22.03.24 09:05
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Genossenschaftswohnungen in Burgenland

Das Burgenland im Osten Österreichs hat mit 2023 neue Wohnbauförderrichtlinien erhalten. Hier erfahren Sie die wichtigsten Punkte.


Staatsbürgerschaft

Natürliche Personen, die österreichische StaatsbürgerInnen oder Gleichgestellte (z. Bsp.: EU-BürgerInnen) sind.

Dringender Wohnbedarf

Um für eine Genossenschaftswohnung in Wien in Frage zu kommen, muss ein dringender Wohnbedarf vorliegen:

  • Überbelag
  • Hausstandsgründung
  • Personen mit besonderen Bedürfnissen

Einkommensgrenzen (netto)

Alleine€ 44.000,-
2 Personen€ 75.000,-
3 Personen€ 76.500,-
4 Personen€ 78.000,-
5 Personen€ 80.000,-

Einkommensarten:

  • 1. Arbeitnehmer: Einkommenssteuerbescheid bzw. der Jahreslohnzettel des vorangegangen Kalenderjahres. Vom Jahresbruttobezug einschließlich aller Sonderzahlungen und Zuschüsse werden gesetzliche Versicherungsbeiträge, Werbungskosten und die Lohnsteuer abgezogen.
  • 2. Selbständige: Einkommenssteuerbescheid des vorangegangen Kalenderjahres abzüglich Einkommenssteuer und Werbungskosten.
  • 3. Land- und Forstwirte: 40% des zuletzt festgestellten Einheitswertes.

Nicht als Einkommen Zählen:

  • Familienbeihilfe
  • Kinderabsetzbetrag
  • Pflegegeld
  • Waisenpension
  • Einkünfte aus Ferialbeschäftigung
  • Studienbeihilfe
  • Lehrlingsentschädigung oder diesen gleichzuhaltende Einkünfte auf Grund einer Ausbildung oder sonstigen regelmäßigen Beschäftigung (auch im Rahmen des Zivil- oder Wehrdienstes)

Mindesteinkommen pro Monat (netto)

Alleine€ 1.000,-
2 Personen€ 1.380,-
3 Personen€ 1.550,-
Ab 4 Personen€ 1.700,-