7411 Markt Allhau

Gefördert

51m²

Wohnfläche

389,47€

Miete

2

Zimmer

Miete
10.05.23 07:52

8350 Pertlstein

Gefördert

89,34m²

Wohnfläche

863,14€

Miete

4

Zimmer

Miete

7322 Lackenbach

Freifinanziert

59,13m²

Wohnfläche

386,65€

Miete

2

Zimmer

Miete Balkon
09.05.23 08:14

7000 Eisenstadt

Gefördert

79,54m²

Wohnfläche

518,09€

Miete

3

Zimmer

Miete
08.05.23 10:12

7400 Oberwart

Gefördert

97,38m²

Wohnfläche

654,58€

Miete

4

Zimmer

Miete
08.05.23 09:32

7542 Steingraben

Gefördert

85,96m²

Wohnfläche

641,4€

Miete

3

Zimmer

Miete
08.05.23 08:35

7400 Oberwart

Gefördert

47,3m²

Wohnfläche

362,35€

Miete

2

Zimmer

Miete
08.05.23 07:52

7343 Neutal

Gefördert

55,84m²

Wohnfläche

385,13€

Miete

2

Zimmer

Miete
08.05.23 07:30

7562 Eltendorf

Gefördert

94,22m²

Wohnfläche

570,83€

Miete

4

Zimmer

Miete sofortbezug Loggia

7000 Eisenstadt

Freifinanziert

54,14m²

Wohnfläche

733,41€

Miete

2

Zimmer

Miete mit Kaufoption Balkon
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Genossenschaftswohnungen in Burgenland

Das Burgenland im Osten Österreichs hat mit 2023 neue Wohnbauförderrichtlinien erhalten. Hier erfahren Sie die wichtigsten Punkte.


Staatsbürgerschaft

Natürliche Personen, die österreichische StaatsbürgerInnen oder Gleichgestellte (z. Bsp.: EU-BürgerInnen) sind.

Dringender Wohnbedarf

Um für eine Genossenschaftswohnung in Wien in Frage zu kommen, muss ein dringender Wohnbedarf vorliegen:

  • Überbelag
  • Hausstandsgründung
  • Personen mit besonderen Bedürfnissen

Einkommensgrenzen (netto)

Alleine€ 44.000,-
2 Personen€ 75.000,-
3 Personen€ 76.500,-
4 Personen€ 78.000,-
5 Personen€ 80.000,-

Einkommensarten:

  • 1. Arbeitnehmer: Einkommenssteuerbescheid bzw. der Jahreslohnzettel des vorangegangen Kalenderjahres. Vom Jahresbruttobezug einschließlich aller Sonderzahlungen und Zuschüsse werden gesetzliche Versicherungsbeiträge, Werbungskosten und die Lohnsteuer abgezogen.
  • 2. Selbständige: Einkommenssteuerbescheid des vorangegangen Kalenderjahres abzüglich Einkommenssteuer und Werbungskosten.
  • 3. Land- und Forstwirte: 40% des zuletzt festgestellten Einheitswertes.

Nicht als Einkommen Zählen:

  • Familienbeihilfe
  • Kinderabsetzbetrag
  • Pflegegeld
  • Waisenpension
  • Einkünfte aus Ferialbeschäftigung
  • Studienbeihilfe
  • Lehrlingsentschädigung oder diesen gleichzuhaltende Einkünfte auf Grund einer Ausbildung oder sonstigen regelmäßigen Beschäftigung (auch im Rahmen des Zivil- oder Wehrdienstes)

Mindesteinkommen pro Monat (netto)

Alleine€ 1.000,-
2 Personen€ 1.380,-
3 Personen€ 1.550,-
Ab 4 Personen€ 1.700,-