Genossenschaftswohnungen in Burgenland
Das Burgenland im Osten Österreichs hat mit 2023 neue Wohnbauförderrichtlinien erhalten. Hier erfahren Sie die wichtigsten Punkte.
Staatsbürgerschaft
Natürliche Personen, die österreichische StaatsbürgerInnen oder Gleichgestellte (z. Bsp.: EU-BürgerInnen) sind.
Dringender Wohnbedarf
Um für eine Genossenschaftswohnung in Wien in Frage zu kommen, muss ein dringender Wohnbedarf vorliegen:
- Überbelag
- Hausstandsgründung
- Personen mit besonderen Bedürfnissen
Einkommensgrenzen (netto)
Alleine | € 44.000,- |
2 Personen | € 75.000,- |
3 Personen | € 76.500,- |
4 Personen | € 78.000,- |
5 Personen | € 80.000,- |
Einkommensarten:
- 1. Arbeitnehmer: Einkommenssteuerbescheid bzw. der Jahreslohnzettel des vorangegangen Kalenderjahres. Vom Jahresbruttobezug einschließlich aller Sonderzahlungen und Zuschüsse werden gesetzliche Versicherungsbeiträge, Werbungskosten und die Lohnsteuer abgezogen.
- 2. Selbständige: Einkommenssteuerbescheid des vorangegangen Kalenderjahres abzüglich Einkommenssteuer und Werbungskosten.
- 3. Land- und Forstwirte: 40% des zuletzt festgestellten Einheitswertes.
Nicht als Einkommen Zählen:
- Familienbeihilfe
- Kinderabsetzbetrag
- Pflegegeld
- Waisenpension
- Einkünfte aus Ferialbeschäftigung
- Studienbeihilfe
- Lehrlingsentschädigung oder diesen gleichzuhaltende Einkünfte auf Grund einer Ausbildung oder sonstigen regelmäßigen Beschäftigung (auch im Rahmen des Zivil- oder Wehrdienstes)
Mindesteinkommen pro Monat (netto)
Alleine | € 1.000,- |
2 Personen | € 1.380,- |
3 Personen | € 1.550,- |
Ab 4 Personen | € 1.700,- |