Gefördertes Wohnen in Österreich.
In diesem Artikel erfahren Sie die wichtigsten Informationen zum Thema gefördertes Wohnen in Österreich
Was ist gefördertes Wohnen?
Wohnungen mit Förderungen sind vom Bundesland mitfinanzierte Wohnobjekte. Das Ziel ist es, diese Wohnobjekte günstiger mieten bzw. kaufen zu können. Nicht jeder Bürger kann eine substituierte Wohnung kaufen/mieten, es gelten Einkommensobergrenzen und andere Regeln. In Österreich ist der Erwerb von geförderten Wohnobjekten auf Landesebene geregelt. Je nachdem, wo man also wohnen möchte, muss auf die länderspezifischen Regulierungen geachtet werden.
Auf einem Blick
Vorteile | Nachteile |
---|---|
gute m²-Preise auch in begehrten Regionen | Belastung durch Finanzierungsbeitrag |
keine Kaution | unübersichtliches Wohnungsangebot |
keine Provision | Nachfrage deutlich höher als Angebot |
Verwaltung von geförderten Wohnobjekten
Bauträger und Verwalter von geförderten Wohnungen sind vorwiegend gemeinnützige Bauvereinigungen. Es gibt eine lange Liste an Genossenschaften in Österreich. Beim österreichischen Verband gemeinnütziger Bauvereinigungen sind viele davon Mitglieder. Jede Einzelne inseriert ihre neuen oder zur Wiedervermietung angebotenen Wohnobjekte auf ihrer eigenen Homepage.
Vergabe von Wohnobjekten
Die Vergabe ist strengen Regeln unterstellt. Trotzdem gibt es Unterschiede im Vormerkprozess. In den meisten Fällen läuft sie nach dem first come, first served -Prinzip ab. Wer sich zuerst unverbindlich vormerken lässt, ist auch der/die Erste in der Reihe und kann das Wohnobjekt besichtigen. Wird abgelehnt, so bekommt der/die Zweite in der Reihe die Möglichkeit, und so weiter.
Erstbezug und Wiedervermietung
Wird ein Wohnobjekt neu gebaut, beginnt der Vormerkprozess vorwiegend schon sehr früh (noch vor Baustart). Objekte dieser Art sind sogenannter Erstbezug. Zieht ein Mieter aus einer geförderten Wohnung aus, so wird hingegen der Wiedervergabeprozess angestoßen.
Rechtsformen von Wohnobjekten
Es gibt verschiedene Rechtsformen von geförderten Wohnobjekten. Die Namensgebung ist selbstsprechend, wir beschreiben sie trotzdem kurz.
- Miete mit Kaufoption: Der Mieter hat nach ein paar Jahren (i. d. R. nach 6–10) ein Recht auf den Erwerb der Wohnung.
- Miete ohne Kaufoption: Ist die Frist zum Kauf verstrichen, wird das Wohnobjekt zu einer Miete ohne Kaufoption.
- Eigentum: Ein Wohnobjekt, welches von Anfang an zum Erwerb gedacht ist.