5580 Tamsweg

Freifinanziert

90,48m²

Wohnfläche

927€

Miete

3

Zimmer

Miete Sofortbezug

5511 Hüttau

Gefördert

80,34m²

Wohnfläche

710,82€

Miete

3

Zimmer

Miete

5450 Werfen

Gefördert

63,55m²

Wohnfläche

816,38€

Miete

3

Zimmer

Miete

5651 Lend

Freifinanziert

55,14m²

Wohnfläche

515,71€

Miete

2

Zimmer

Miete

5640 Bad Gastein

Gefördert

49,83m²

Wohnfläche

447,08€

Miete

2

Zimmer

Miete

5651 Lend

Freifinanziert

47,04m²

Wohnfläche

443,59€

Miete

2

Zimmer

Miete

5651 Lend

Freifinanziert

38,96m²

Wohnfläche

371,64€

Miete

1

Zimmer

Miete

5651 Lend

Freifinanziert

44,85m²

Wohnfläche

424,08€

Miete

2

Zimmer

Miete

5651 Lend

Freifinanziert

38,73m²

Wohnfläche

369,59€

Miete

1

Zimmer

Miete

5522 St. Martin a. Tgb.

Freifinanziert

54,5m²

Wohnfläche

144.400€

Kaufpreis

?

Zimmer

Eigentum
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Genossenschaftswohnungen in Salzburg

Welche Bestimmungen für das geförderte Wohnen in Salzburg gelten, erfahren Sie hier.


Vorsprechen für Anträge

Eine Vorsprache bei der MA 3/03 (Wohnservice) ist notwendig und kann über dieses Formular gebucht werden.

Antragsberechtigte Personen

  • Österreichische Staatsbürger*innen
  • EWR- und Schweizer Bürger*innen
  • Deutsche Staatsbürger*innen nach einem Jahr rechtmäßigen Aufenthalt in Österreich
  • Drittstaatsangehörige mit unbefristetem Aufenthaltstitel
  • Asylberechtigte mit einem positiven Asylbescheid

Weitere Voraussetzungen

  • Volljährigkeit
  • Sie sind mündig und minderjährig und Mutter und/oder Vater eines Kindes, mit dem Sie im gemeinsamen Haushalt leben oder
  • Sie sind mündig und minderjährig und wohnen aufgrund einer Maßnahme der Kinder- und Jugendhilfe in einer Einrichtung.
  • Sie haben bei Antragstellung seit mindestens 5 Jahren durchgehend oder 15 Jahre in Summe Ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Salzburg.
  • Oder Sie sind bereits seit mindestens 5 Jahren durchgehend oder in Summe seit 10 Jahren berufstätig in der Stadt Salzburg.
  • Sie besitzen weder Haus noch Wohnung in der Stadt Salzburg oder in der näheren Umgebung, die sie selbst nutzen können.

Als Einkommen zählen:

  • Arbeitseinkommen
  • Arbeitslosengeld
  • Notstandshilfe
  • Kranken- oder Rehageld
  • Pensionsleistungen
  • öffentliche Zuwendungen wie Wohnbeihilfe
  • Stipendien
  • Studienbeihilfen
  • Wochengeld
  • Kinderbetreuungsgeld und Sozialunterstützung
  • Mieteinnahmen
  • Unterhaltsleistungen
  • Beihilfen die Personen bekommen, die mit Ihnen gemeinsam leben

Maximaleinkommen pro Monat (netto)

Alleine€ 2.392,-
2 Personen€ 3.680,-
3 Personen€ 3.956,-
4 Personen€ 4.416,-
5 Personen€ 4.692,-
6 Personen€ 4.968,-
Mehr als 6 Personen€ 5.336,-