Genossenschaftswohnungen in Salzburg
Welche Bestimmungen für das geförderte Wohnen in Salzburg gelten, erfahren Sie hier.
Vorsprechen für Anträge
Eine Vorsprache bei der MA 3/03 (Wohnservice) ist notwendig und kann über dieses Formular gebucht werden.
Antragsberechtigte Personen
- Österreichische Staatsbürger*innen
- EWR- und Schweizer Bürger*innen
- Deutsche Staatsbürger*innen nach einem Jahr rechtmäßigen Aufenthalt in Österreich
- Drittstaatsangehörige mit unbefristetem Aufenthaltstitel
- Asylberechtigte mit einem positiven Asylbescheid
Weitere Voraussetzungen
- Volljährigkeit
- Sie sind mündig und minderjährig und Mutter und/oder Vater eines Kindes, mit dem Sie im gemeinsamen Haushalt leben oder
- Sie sind mündig und minderjährig und wohnen aufgrund einer Maßnahme der Kinder- und Jugendhilfe in einer Einrichtung.
- Sie haben bei Antragstellung seit mindestens 5 Jahren durchgehend oder 15 Jahre in Summe Ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Salzburg.
- Oder Sie sind bereits seit mindestens 5 Jahren durchgehend oder in Summe seit 10 Jahren berufstätig in der Stadt Salzburg.
- Sie besitzen weder Haus noch Wohnung in der Stadt Salzburg oder in der näheren Umgebung, die sie selbst nutzen können.
Als Einkommen zählen:
- Arbeitseinkommen
- Arbeitslosengeld
- Notstandshilfe
- Kranken- oder Rehageld
- Pensionsleistungen
- öffentliche Zuwendungen wie Wohnbeihilfe
- Stipendien
- Studienbeihilfen
- Wochengeld
- Kinderbetreuungsgeld und Sozialunterstützung
- Mieteinnahmen
- Unterhaltsleistungen
- Beihilfen die Personen bekommen, die mit Ihnen gemeinsam leben
Maximaleinkommen pro Monat (netto)
Alleine | € 2.392,- |
2 Personen | € 3.680,- |
3 Personen | € 3.956,- |
4 Personen | € 4.416,- |
5 Personen | € 4.692,- |
6 Personen | € 4.968,- |
Mehr als 6 Personen | € 5.336,- |