Genossenschaftswohnungen in Vorarlberg
Welche Bestimmungen für das geförderte Wohnen in Vorarlberg gelten, erfahren Sie hier.
Voraussetzungen
- Volljährig
- natürliche Person
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder nach dem Recht der Europäischen Union oder eines Staatsvertrags gleichzustellen
- in Österreich asylberechtigt oder subsidiär schutzberechtigt
- Personen aus dem Projekt Soziales Netzwerk Wohnen
Dringender Wohnbedarf
Liegt in folgenden Situationen vor:
- Überbelag
- Hausstandsgründung
- Personen mit besonderen Bedürfnissen
Maximaleinkommen pro Monat (netto)
Alleine | € 2.380,- |
2 Personen | € 4.200,- |
3 und mehr Personen | plus € 4.900,- |