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Genossenschaftswohnungen in Niederösterreich

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Bezirke in Niederösterreich

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Wissenswertes zu Genossenschaftswohnungen in Niederösterreich

Niederösterreich reicht vom Wiener Umland bis ins Wald-, Wein- und Mostviertel; die Wohnbauförderung des Landes gilt in allen Regionen gleich. Den größten Teil der aktuell auf sofort-wohnen.at gelisteten niederösterreichischen Wohnungen stellen GEDESAG, WET, Heimat Österreich, Frieden, bwsg und WAV. Vergeben werden geförderte Wohnungen in Miete, in Miete mit Kaufoption, in Eigentum oder in sonstige Nutzung; welche dieser Formen für eine Anlage gilt, steht schon vor der Zusicherung der Förderung fest. Die GEDESAG etwa baut im Raum Krems, Melk und Tulln und vergibt Mietwohnungen ebenso wie Wohnungen in Miete mit Kaufoption.

Vormerkung und Vergabe laufen über die jeweilige Bauvereinigung; wer eine geförderte Wohnung sucht, wendet sich also an den Bauträger der Anlage. Dort wird auch die Förderungswürdigkeit der künftigen Bewohner geprüft: Das Land verpflichtet die Bauvereinigung mit der Zusicherung dazu, die Wohnungen nur an förderungswürdige Personen zu vergeben und dies selbst zu prüfen, und lässt sich das Prüfergebnis im Zuge der Endabrechnung erklären; Stichproben behält es sich vor. Das Datenblatt zur Förderungswürdigkeit und die Einkommensnachweise gehen deshalb an den Bauträger, nicht an das Land.

Worauf es dabei ankommt: der Hauptwohnsitz in der geförderten Wohnung, bei Ehe, eingetragener Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft für beide Personen, und grundsätzlich keine weitere mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnmöglichkeit. Dazu arbeitet die Landesförderung mit Einkommensgrenzen, die mit der Haushaltsgröße steigen und für Miete anders liegen als für Eigentum; für Drittstaatsangehörige, Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte gelten zusätzliche Voraussetzungen, unter anderem zur Dauer des Aufenthalts in Österreich und zu Deutschkenntnissen. Die geltenden Beträge, die Berechnung des Einkommens und die weiteren Bedingungen führen die NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien.

Die laufende Belastung senkt das Land über Wohnzuschuss und Wohnbeihilfe. Welche der beiden in Frage kommt und wie gerechnet wird, hängt davon ab, wann die Förderung für das Gebäude beantragt und wann der Nutzungsvertrag abgeschlossen wurde; die Broschüre des Landes unterscheidet dazu drei Modelle. Beides gleichzeitig zu beziehen ist nicht möglich. Die Höhe richtet sich nach Familiengröße, Familieneinkommen, Wohnungsgröße und monatlichem Wohnungsaufwand; zuerkannt wird für ein Jahr, danach ist neu anzusuchen. Zurückzuzahlen ist der Zuschuss nicht. Voraussetzung sind unter anderem die österreichische Staatsbürgerschaft oder eine Gleichstellung, der Hauptwohnsitz in der geförderten Wohnung und eine Mindestdauer der Meldung in Österreich.

Eingebracht wird der Antrag bei der Abteilung Wohnungsförderung des Landes in St. Pölten, bei den Bürgerbüros der Bezirkshauptmannschaften oder direkt bei der gemeinnützigen Bauvereinigung. Persönlich beraten wird an zehn dezentralen Dienststellen in Amstetten, Bruck an der Leitha, Gänserndorf, Gmünd, Horn, Korneuburg, Mistelbach, Mödling, Wiener Neustadt und Zwettl, einige davon nur an bestimmten Wochentagen; dazu kommt die NÖ Wohnbau-Hotline.

Wie hoch die Eigenmittel ausfallen, ergibt sich aus der Finanzierung des einzelnen Objekts; für einzelne Wohnformen und für den Erstbezug setzen die Richtlinien Obergrenzen. Neben der Basisförderung kennen sie zielgruppenspezifische Varianten wie barrierefreies und begleitetes Wohnen oder junges Wohnen, die eigene Auflagen an Wohnungsgröße und Vergabeform stellen, nur nach Maßgabe der dafür gewidmeten Mittel zuerkannt werden und teils befristet sind; ob eine Anlage darunter fällt, sagt der Bauträger. Ab wann und zu welchem Preis eine Kaufoption gezogen werden kann, richtet sich nach dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz und dem konkreten Vertrag; die Landesförderung verlangt dazu, dass der Kaufpreis nach den Bestimmungen dieses Gesetzes gebildet und dem Käufer die Berechnung des künftigen Kaufpreises bekannt gegeben wird.