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Genossenschaftswohnungen in Wien

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Bezirke in Wien

710 passende Inserate gefunden

54 m²

Wohnfläche

494 €

Miete

2

Zimmer

35,65 m²

Wohnfläche

231.000 €

Kaufpreis

1

Zimmer

76,43 m²

Wohnfläche

1.203 €

Miete inkl. BK

3

Zimmer

73,87 m²

Wohnfläche

743 €

Miete inkl. BK

3

Zimmer

96,85 m²

Wohnfläche

614.000 €

Kaufpreis

4

Zimmer

51,87 m²

Wohnfläche

336.000 €

Kaufpreis

2

Zimmer

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Wissenswertes zu Genossenschaftswohnungen in Wien

Geförderte Mietwohnungen und Genossenschaftswohnungen werden in Wien von gemeinnützigen und gewerblichen Bauvereinigungen errichtet. Für die Bereitstellung und Entwicklung der Grundstücke für den sozialen Wohnbau ist der Wohnfonds Wien verantwortlich; als seine Qualitätsinstrumente nennt er den Bauträgerwettbewerb und den Grundstücksbeirat. Fast jede zweite geförderte Wohnung ist derzeit eine besonders günstige SMART-Wohnung.

Die Wiener Inserate, die auf sofort-wohnen.at zusammenlaufen, stammen bislang der Menge nach vor allem von BUWOG, BWSG, ÖVW, Familien Wohnbau, Sozialbau AG, ARWAG, GESIBA und EBG. Wer sucht, hat es hier also selten mit einer einzigen Bauvereinigung zu tun.

Zur Wohnung führen zwei Wege. Mindestens ein Drittel der neuen Wohnungen wird zentral über die Wohnberatung Wien vergeben, zusammen mit den Wohnungen der Stadt Wien, und dafür braucht man das Wiener Wohn-Ticket. Ob man es bekommt, hängt am Alter, an der Dauer des Hauptwohnsitzes in Wien, an Staatsbürgerschaft oder Aufenthaltstitel, an früheren Mietverhältnissen und am Haushaltseinkommen: Die Wiener Wohnbauförderung arbeitet mit Netto-Einkommensgrenzen, die nach Haushaltsgröße gestaffelt sind und für Mietwohnungen anders ausfallen als für geförderte Eigentumswohnungen. Die vollständige Liste der Voraussetzungen und die aktuellen Beträge führt die Wohnberatung Wien selbst.

Die Wohnungen stehen 48 Stunden online, wer sich in dieser Zeit anmeldet, wird nach Bonuspunkten gereiht, und bei wiedervermieteten geförderten Wohnungen werden die fünf Erstgereihten zur Besichtigung eingeladen. Alle zwölf Monate sind die eigenen Daten zu bestätigen oder auf den neuesten Stand zu bringen, sonst wird das Wohn-Ticket ungültig, und wer damit eine Wohnung bekommen hat, kann drei Jahre lang kein neues bekommen.

Der zweite Weg führt direkt zur Bauvereinigung, denn zentral vergeben wird nur ein Teil des Bestandes: Dort heißt der erste Schritt Vormerkung. Die GESIBA etwa nimmt sie unverbindlich entgegen, getrennt nach neuen Bauvorhaben, freiwerdenden Wohnungen und Garagen. Welche Unterlagen und Bedingungen dabei gelten, sagt jede Bauvereinigung auf ihrer eigenen Seite.

Neben Miete und Betriebskosten sind die Eigenmittel der zweite Kostenblock. Bei einer geförderten Miet- oder Genossenschaftswohnung ist zu Beginn ein Grund- und Baukostenbeitrag zu zahlen, der bei Neubauten deutlich höher ausfällt als im älteren Bestand. Nach Mietende und Rückstellung der Wohnung ist er binnen acht Wochen zurückzuzahlen, vermindert um eine Abwertung. Wie diese gerechnet wird, hängt davon ab, wann die Wohnung erstmals bezogen oder die Förderung zugesichert wurde; die MieterHilfe der Stadt Wien stellt die Fälle einzeln dar, samt der Aufwertung nach dem Verbraucherpreisindex, die in manchen davon dazukommt. Wer den Beitrag nicht aufbringt, kann bei der Stadt ein Eigenmittelersatzdarlehen beantragen: Es ist in vier Förderstufen nach dem Jahresnettoeinkommen gestaffelt, und je niedriger das Einkommen, desto größer der gedeckte Anteil der Baukosten und desto länger die Laufzeit.

Davon getrennt ist die Wohnbeihilfe. Sie wird bei der Stadt für eine Wohnung beantragt, in der man schon wohnt, setzt Lebensmittelpunkt und Hauptwohnsitz in Wien voraus und ist neben dem Bezug der Mindestsicherung nicht möglich. Bei einer Gemeindewohnung wird sie direkt an Wiener Wohnen überwiesen und vom Gesamtmietzins abgezogen.