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Genossenschaftswohnungen in Vorarlberg

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Vorarlberg besteht aus vier Bezirken: Bregenz, Dornbirn, Feldkirch und Bludenz. Die geförderten gemeinnützigen Wohnungen heißen hier integrative Wohnungen. Das Land fördert integrative Miet- und Kaufanwartschaftswohnungen, betreutes Wohnen, Not- und Startwohnungen und Wohnheime; maßgeblich ist die Neubauförderungsrichtlinie für den öffentlichen Wohnbau, die die Abteilung Wohnbauförderung beim Amt der Landesregierung vollzieht. Die Annuitätenzuschüsse des Landes senken das Wohnungsentgelt über die gesamte Kreditlaufzeit.

Die Vormerkung läuft in Vorarlberg nicht über die Bauvereinigung, sondern über die Gemeinde. Die Bewerbung ist bei der Wohnsitzgemeinde einzureichen; wer in Vorarlberg arbeitet, aber noch keinen Wohnsitz im Land hat, bewirbt sich bei der Arbeitsplatzgemeinde. Jede Gemeinde muss Bewerbungen annehmen und im landesweiten Wohnungswerberprogramm erfassen, auch wenn sie selbst noch keine integrativen Wohnungen hat. Frei gemeldete Wohnungen vergibt dann die Standortgemeinde nach einer Dringlichkeitsreihung.

Punkte bringt zunächst die Wohnsituation, also etwa Wohnungslosigkeit, eine Kündigung, eine Trennung oder eine zu kleine oder zu teure Wohnung. Diese Bewerbungsgründe addieren sich aber nicht: Gewertet wird nur der am höchsten bewertete. Zusätzlich zählen Kinder im Haushalt und die Zeit, nämlich die Vormerkdauer, die Meldezeit und die Arbeitszeit in der Gemeinde, für die drei Zeitkriterien zusammen allerdings mit einer Obergrenze. Bei gleicher Punktezahl entscheidet das ältere Antragsdatum, einen Rechtsanspruch auf Zuweisung gibt es nicht, und der Antrag ist jährlich zu aktualisieren.

Den Mietvorschlag der Gemeinde darf eine gemeinnützige Bauvereinigung nur aus wirklich wichtigen Gründen und nach vorheriger Absprache mit der Gemeinde ablehnen; selbst an die Zielgruppe vermieten darf sie erst, wenn weder die Gemeinde einen Mietvorschlag unterbreitet noch das Soziale Netzwerk Wohnen Bedarf anmeldet, und auch dann nur im vorher hergestellten Einvernehmen mit der Standortgemeinde.

Vorausgesetzt wird dringender Wohnbedarf: Wohnungseigentum oder ein Wohnrecht im Haushalt schließt eine Bewerbung grundsätzlich aus, wobei die Wohnungsvergaberichtlinie dazu eine eigene Liste von Ausnahmen führt, etwa nach einer Scheidung oder einem Verkauf infolge Überschuldung. Dazu kommen Einkommensgrenzen: Das Haushaltseinkommen darf höchstens 80 Prozent der Einkommensgrenzen der Neubauförderungsrichtlinie für den privaten Wohnbau erreichen, die Beträge selbst nennt jene Richtlinie. Für einen Teil der Wohnungen einer Anlage kann die Gemeinde zugunsten eines durchmischten Wohnens bis an die volle Grenze gehen.

Die Eigenmittel der Mieter sind der Höhe nach gedeckelt: Bei einer integrativen Mietwohnung darf die Bauvereinigung einen Finanzierungsbeitrag von höchstens 50 Euro je Quadratmeter Nutzfläche einheben, bei einer Kaufanwartschaftswohnung, dem Vorarlberger Mietkauf, bis zu 500 Euro. Der Verkaufspreis richtet sich später nach den Regeln des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes, wobei die Indexierung der Grund- und Baukosten begrenzt ist.

Wer die Kaufoption zieht, zahlt aber nicht nur diesen Preis: Die Landeszuschüsse sind bei Kaufanwartschaftswohnungen ausdrücklich rückzahlbare Annuitätenzuschüsse, die bei Übereignung in Raten zurückzuzahlen sind, und die Bauvereinigung muss die Mieter schon bei Abschluss des Mietvertrags darauf hinweisen. Mietverträge werden befristet abgeschlossen, bei Mietwohnungen auf höchstens zehn, bei Kaufanwartschaftswohnungen auf bis zu sechzehn Jahre; über die Verlängerung entscheidet nach neuerlicher Prüfung wieder die Standortgemeinde.

Bei niedrigem Haushaltseinkommen kommt die Wohnbeihilfe des Landes dazu. Sie mildert den Wohnungsaufwand aus Anmietung, Errichtung, Ankauf oder Sanierung; der Antrag ist mit den Unterlagen beim Wohnsitzgemeindeamt abzugeben, Rechtsgrundlagen sind die Wohnbeihilferichtlinie und das Vorarlberger Wohnbauförderungsgesetz.

Den gemeinnützigen Bestand tragen wenige Häuser. Die VOGEWOSI sitzt in Dornbirn und hat Wohnanlagen von Hohenweiler und Dornbirn über Feldkirch, Meiningen und Satteins bis Blons und Vandans; aktuelle Vorhaben führt sie in Bregenz, Lustenau, Hohenems, Götzis, Rankweil und Bludesch. Die Wohnbauselbsthilfe kommt aus Bregenz und baut derzeit unter anderem in Hohenems, Götzis, Feldkirch und Schruns-Bartholomäberg. Die Alpenländische Gemeinnützige Wohnbau führt eine Vorarlberger Geschäftsstelle in Feldkirch und hat Vorhaben in Lustenau, Frastanz, Thüringen und Tschagguns. Auf sofort-wohnen.at sind aus Vorarlberg bislang nur einzelne Wohnungen erfasst, weil die Vergabe über die Gemeindeämter läuft und freie Wohnungen nur in Ausnahmefällen direkt ausgeschrieben werden.

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