SofortWohnen logo

Immobiliensuche

Genossenschaftswohnungen in Burgenland

  • 453 aktuelle Inserate
  • 65 neu im letzten Monat
  • 9 Bezirke

Bezirke in Burgenland

453 passende Inserate gefunden

78,42 m²

Wohnfläche

904 €

Miete inkl. BK

3

Zimmer

53,37 m²

Wohnfläche

567 €

Miete inkl. BK

2

Zimmer

84,33 m²

Wohnfläche

871 €

Miete inkl. BK

3

Zimmer

79,53 m²

Wohnfläche

312 €

Miete inkl. BK

3

Zimmer

41,79 m²

Wohnfläche

564 €

Miete inkl. BK

2

Zimmer

58,46 m²

Wohnfläche

557 €

Miete inkl. BK

2

Zimmer

73,09 m²

Wohnfläche

794 €

Miete inkl. BK

3

Zimmer

69,67 m²

Wohnfläche

438 €

Miete inkl. BK

2

Zimmer

Seite 1 von 46

Wissenswertes zu Genossenschaftswohnungen in Burgenland

Der geförderte Wohnbau im Burgenland ist breit über viele kleine Gemeinden verteilt. Die OSG (Oberwarter Siedlungsgenossenschaft) mit Sitz in Oberwart ist nach eigenen Angaben in 165 burgenländischen Gemeinden tätig und vermietet in allen Bezirken von Neusiedl am See und Eisenstadt im Norden bis Güssing und Jennersdorf im Süden. Die burgenländischen Inserate auf dieser Seite kommen bislang vor allem von der OSG und der EBSG (Erste Burgenländische Siedlungsgenossenschaft), dazu von der Neuen Eisenstädter, von Wien-Süd, der BUWOG, der SGN und der bwsg.

Die Wohnbauförderung ist Sache des Landes und arbeitet mit Einkommensgrenzen: Für das höchstzulässige Jahres-Nettoeinkommen des Haushalts gibt es eine Obergrenze, die mit der Haushaltsgröße steigt, und je nach Vorhaben kommt ein monatliches Mindestnettoeinkommen dazu — bei der OSG etwa dann, wenn ein Förderungsdarlehen übernommen wird. Verlangt wird außerdem ein länger bestehender Bezug zu Österreich, entweder über einen mehrjährigen Hauptwohnsitz oder über Jahre hinweg hier versteuerte Einkünfte. Die geltenden Beträge und Bedingungen stehen auf den Seiten der Burgenländischen Wohnbauförderung; die OSG legt dieselben Einkommensgrenzen ihren Mietinteressierten vor. Das Eigenheim fördert das Land über ein niedrig verzinstes Landesdarlehen mit langer Laufzeit, das sich für Kinder im Haushalt erhöhen kann.

Die Förderung des Mehrgeschosswohnbaus richtet das Land nicht an die Mieter, sondern an die Bauträger: an juristische Personen im Eigentum burgenländischer Gebietskörperschaften und an nach dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz anerkannte burgenländische gemeinnützige Bauvereinigungen samt deren Tochterunternehmen; für die Sanierung ist der Kreis weiter und schließt unter anderem Gemeinden ein. Erklärtes Ziel ist die Vermietung mit der Option auf den Eigentumserwerb zu einem Verkaufspreis, der höchstens den anteiligen Grund- und Errichtungskosten der Wohneinheit entspricht. Der Mietkauf ist hier also in der Förderung selbst angelegt und nicht bloß ein Zusatzangebot einzelner Bauträger.

Einen gesetzlichen Anspruch auf Übertragung in das Wohnungseigentum haben aber nur Mieter von Objekten, die mit öffentlichen Förderungsmitteln errichtet wurden, und auch dort besteht er nur unter gesetzlich festgelegten Voraussetzungen und nicht schon ab dem Einzug; welche Frist im Einzelfall läuft und woran sie hängt, sagt die Bauvereinigung.

Bei Vertragsabschluss ist in der Regel ein Finanzierungsbeitrag zu leisten, der die Errichtungskosten mitträgt. Bei Auszug wird er zurückgezahlt, vermindert um eine gesetzliche Abschreibung: Sie läuft nicht ab dem eigenen Einzug, sondern ab der baubehördlichen Benützungsbewilligung der Baulichkeit oder einem früheren Erstbezug — je älter das Haus, desto weniger kommt zurück. Anlaufstelle für Mietinteressierte ist die Bauvereinigung selbst; wie eine Vormerkung dort abläuft und was sie verlangt, legt jedes Unternehmen für sich fest. Die OSG listet auf ihrer Seite für Mietinteressierte auf, welche Unterlagen sie zur Übernahme einer Wohnung braucht: Nachweise zu Staatsbürgerschaft oder Aufenthaltstitel, zur Meldung, zum Einkommen und zur derzeitigen Wohnsituation.

Die Wohnbeihilfe ist davon getrennt und wird nicht beim Bauträger, sondern beim Amt der Burgenländischen Landesregierung beantragt, in der Abteilung 9 für EU, Gesellschaft und Förderwesen. Sie hängt an mehreren Voraussetzungen und nicht nur am Hauptwohnsitz im geförderten Objekt: Entscheidend ist, ob die Miete über dem Wohnungsaufwand liegt, der dem Haushalt zumutbar ist. Begrenzt ist sie doppelt, durch einen Höchstbetrag je Quadratmeter und durch eine anrechenbare Wohnnutzfläche, die sich nach der Haushaltsgröße richtet; die Beträge nennt das Land auf seiner Wohnbeihilfe-Seite.

Zur Förderung selbst berät die Burgenländische Wohnbauförderung an Sprechtagen in den Bezirkshauptmannschaften Oberpullendorf, Oberwart, Güssing und Jennersdorf, in den Gemeindeämtern Gols und Parndorf sowie in der Stadtgemeinde Pinkafeld, ausschließlich nach Voranmeldung; für Eisenstadt und Umgebung gibt es eine Infostelle der Wohnbauförderung in Eisenstadt.