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Genossenschaftswohnungen in Vorarlberg

Welche Bestimmungen für das geförderte Wohnen in Vorarlberg gelten, erfahren Sie hier.


Voraussetzungen

  • Volljährig
  • natürliche Person
  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder nach dem Recht der Europäischen Union oder eines Staatsvertrags gleichzustellen
  • in Österreich asylberechtigt oder subsidiär schutzberechtigt
  • Personen aus dem Projekt Soziales Netzwerk Wohnen

Dringender Wohnbedarf

Liegt in folgenden Situationen vor:

  • Überbelag
  • Hausstandsgründung
  • Personen mit besonderen Bedürfnissen

Maximaleinkommen pro Monat (netto)

Alleine€ 2.380,-
2 Personen€ 4.200,-
3 und mehr Personenplus € 4.900,-