5500 Bischofshofen, Hochthronstraße 18 / Top 1

Freifinanziert

76,46m²

Wohnfläche

247.000€

Kaufpreis

3

Zimmer

Eigentum

5162 Seekirchen, Anton-Windhager-Straße 25 / Top 10

Gefördert

64,68m²

Wohnfläche

412.700€

Kaufpreis

2

Zimmer

Eigentum

5162 Seekirchen, Anton-Windhager-Straße 25 / Top 7

Gefördert

64,33m²

Wohnfläche

413.300€

Kaufpreis

2

Zimmer

Eigentum

5162 Seekirchen, Anton-Windhager-Straße 25 / Top 8

Freifinanziert

61,66m²

Wohnfläche

399.990€

Kaufpreis

2

Zimmer

Eigentum

5162 Seekirchen, Anton-Windhager-Straße 25 / Top 13

Freifinanziert

61,7m²

Wohnfläche

411.900€

Kaufpreis

2

Zimmer

Eigentum

5162 Seekirchen, Anton-Windhager-Straße 25 / Top 6

Freifinanziert

62,39m²

Wohnfläche

379.400€

Kaufpreis

2

Zimmer

Eigentum

5162 Seekirchen, Anton-Windhager-Straße 25 / Top 9

Gefördert

69,34m²

Wohnfläche

457.100€

Kaufpreis

3

Zimmer

Eigentum

5162 Seekirchen, Anton-Windhager-Straße 25 / Top 5

Freifinanziert

64,67m²

Wohnfläche

392.100€

Kaufpreis

2

Zimmer

Eigentum

5162 Seekirchen, Anton-Windhager-Straße 25 / Top 2

Gefördert

62,39m²

Wohnfläche

377.400€

Kaufpreis

2

Zimmer

Eigentum

5162 Seekirchen, Anton-Windhager-Straße 25 / Top 3

Freifinanziert

64,95m²

Wohnfläche

421.400€

Kaufpreis

2

Zimmer

Eigentum
Ergebnisse pro Seite:
Seite 1 von 15

Genossenschaftswohnungen in Salzburg

Welche Bestimmungen für das geförderte Wohnen in Salzburg gelten, erfahren Sie hier.


Vorsprechen für Anträge

Eine Vorsprache bei der MA 3/03 (Wohnservice) ist notwendig und kann über dieses Formular gebucht werden.

Antragsberechtigte Personen

  • Österreichische Staatsbürger*innen
  • EWR- und Schweizer Bürger*innen
  • Deutsche Staatsbürger*innen nach einem Jahr rechtmäßigen Aufenthalt in Österreich
  • Drittstaatsangehörige mit unbefristetem Aufenthaltstitel
  • Asylberechtigte mit einem positiven Asylbescheid

Weitere Voraussetzungen

  • Volljährigkeit
  • Sie sind mündig und minderjährig und Mutter und/oder Vater eines Kindes, mit dem Sie im gemeinsamen Haushalt leben oder
  • Sie sind mündig und minderjährig und wohnen aufgrund einer Maßnahme der Kinder- und Jugendhilfe in einer Einrichtung.
  • Sie haben bei Antragstellung seit mindestens 5 Jahren durchgehend oder 15 Jahre in Summe Ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Salzburg.
  • Oder Sie sind bereits seit mindestens 5 Jahren durchgehend oder in Summe seit 10 Jahren berufstätig in der Stadt Salzburg.
  • Sie besitzen weder Haus noch Wohnung in der Stadt Salzburg oder in der näheren Umgebung, die sie selbst nutzen können.

Als Einkommen zählen:

  • Arbeitseinkommen
  • Arbeitslosengeld
  • Notstandshilfe
  • Kranken- oder Rehageld
  • Pensionsleistungen
  • öffentliche Zuwendungen wie Wohnbeihilfe
  • Stipendien
  • Studienbeihilfen
  • Wochengeld
  • Kinderbetreuungsgeld und Sozialunterstützung
  • Mieteinnahmen
  • Unterhaltsleistungen
  • Beihilfen die Personen bekommen, die mit Ihnen gemeinsam leben

Maximaleinkommen pro Monat (netto)

Alleine€ 2.392,-
2 Personen€ 3.680,-
3 Personen€ 3.956,-
4 Personen€ 4.416,-
5 Personen€ 4.692,-
6 Personen€ 4.968,-
Mehr als 6 Personen€ 5.336,-