77,4 m²
Wohnfläche
1.109 €
Miete inkl. BK
3
Zimmer
Wohnfläche
Miete inkl. BK
Zimmer
Wohnfläche
Miete inkl. BK
Zimmer
Wohnfläche
Miete inkl. BK
Zimmer
Wohnfläche
Miete inkl. BK
Zimmer
Wohnfläche
Miete exkl. BK
Zimmer
Wohnfläche
Miete
Zimmer

Wohnfläche
Miete
Zimmer
Wohnfläche
Miete inkl. BK
Zimmer
Wohnfläche
Miete inkl. BK
Zimmer
Wohnfläche
Miete inkl. BK
Zimmer
Die Wohnbauförderung ist Landessache, und für eine Genossenschaftswohnung in der Steiermark setzt das Steiermärkische Wohnbauförderungsgesetz 1993 den Rahmen. Über die Geschoßbauförderung fördert das Land Miet-, Mietkauf- und Sozialmietwohnungen ebenso wie Eigentumswohnungen und Wohnheime; die Förderung bekommen dabei gemeinnützige Bauvereinigungen und Gemeinden, nicht die späteren Mieter. Vermietet werden geförderte Wohnungen nur an begünstigte Personen, und dazu gehören Einkommensgrenzen: Sie stellen auf das jährliche Nettoeinkommen des Haushalts ab und steigen mit jeder weiteren Person, die geltenden Beträge nennt das Land auf seiner Seite zur Geschoßbauförderung.
Wer die Grenze ausnahmsweise überschreitet, ist damit nicht automatisch draußen — für die Erfassung des tatsächlichen Einkommens können, etwa nach einem Wechsel des Arbeitsplatzes, einer Pensionierung oder bei Arbeitslosigkeit, aktuelle Monatslohnzettel herangezogen werden. Dazu gehört außerdem, dass die geförderte Wohnung das dringende Wohnbedürfnis deckt: Die Rechte an der bisher dafür genutzten Wohnung sind binnen sechs Monaten nach Bezug der geförderten Wohnung aufzugeben.
Der Weg hinein führt über zwei Stellen, und das Land nennt beide: Voraussetzung ist die Anmeldung bei einer gemeinnützigen Bauvereinigung oder eine Vormerkung im zuständigen Gemeindeamt. Wer ein bestimmtes Haus im Auge hat, kann sich auch direkt bei der gewünschten Bauvereinigung vormerken lassen; darauf verweist das Land ausdrücklich. Welche geförderten Geschoßbauprojekte gerade entstehen, zeigt die Wohnbaubörse der Fachabteilung Energie und Wohnbau, deren Daten die Bauvereinigungen selbst aktuell halten; wer dort ein passendes Bauvorhaben findet, setzt sich direkt mit der betreffenden Bauvereinigung in Verbindung. Derzeit sind in der Steiermark 27 gemeinnützige Bauvereinigungen tätig.
In Graz ist davon der Weg zu einer Gemeindewohnung zu unterscheiden. Dafür ist das Wohnungsmanagement der Stadt am Schillerplatz zuständig: Es nimmt das Ansuchen online oder persönlich entgegen, setzt voraus, dass man seit mindestens einem Jahr ununterbrochen in Graz wohnhaft oder berufstätig ist oder es in Summe fünfzehn Jahre war, und rechnet mit Einkommensgrenzen, die auf das jährliche Nettohaushaltseinkommen abstellen. Auf das Ansuchen folgt eine schriftliche Verständigung, ob man für die Zuweisung einer Gemeindewohnung vorgemerkt werden kann; nach welcher Punkteanzahl zugewiesen wird, regeln die Richtlinien der Stadt.
Neben Miete und Betriebskosten ist der Finanzierungsbeitrag der Posten, auf den zu achten ist — die Eigenmittel für Grund- und Baukosten, die bei der Anmietung einmalig fällig werden. Er verliert nur langsam an Wert und ist beim späteren Kauf der Wohnung noch etwas wert; die bezahlten Mietzinse dagegen sind keine Teilzahlung auf den Kaufpreis, worauf das Land beim Wort Mietkauf ausdrücklich hinweist.
Ein Leasingmodell ist der Mietkauf nämlich nicht: Das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz gibt Mietern einer geförderten Wohnung unter gesetzlichen Voraussetzungen eine Option auf die nachträgliche Übertragung in das Wohnungseigentum, die nur in festgelegten Zeiträumen des Mietverhältnisses geltend gemacht werden kann und unter anderem an die Höhe der eingezahlten Eigenmittel, an eine noch aufrechte Förderung und an das Alter des Gebäudes gebunden ist. Ob und wann sie im Einzelfall besteht, hängt am Datum des Mietvertrags; die Bedingungen im Detail führt das Referat Rechtsangelegenheiten des Landes auf. Wird die Option geltend gemacht, muss die Bauvereinigung schriftlich einen Fixpreis anbieten.
Die laufenden Kosten kann die Wohnunterstützung senken; so heißt in der Steiermark die Beihilfe zu den Wohnkosten, und für Mietwohnungen wird sie gewährt, für Wohnheime nicht. Der Antrag geht online oder mit Formular an das Land, per E-Mail nimmt es keine Anträge an; Fragen beantwortet das Referat Beihilfen und Sozialservice, und ein Rechner des Landes zeigt vorab, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.
Den größten Teil der Genossenschaftswohnungen, die auf sofort-wohnen.at für die Steiermark erfasst sind, tragen ÖWG, die Wohnbau Gruppe, bwsg, Rottenmanner, WAG und ggw. Sie sind unterschiedlich groß und decken unterschiedliche Teile des Landes ab, und nicht jedes Haus hat zu jedem Zeitpunkt etwas frei — das Angebot kommt daher von Bezirk zu Bezirk von anderen Häusern.