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Genossenschaftswohnungen in Oberösterreich

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Bezirke in Oberösterreich

962 passende Inserate gefunden

89,63 m²

Wohnfläche

947 €

Miete inkl. BK

4

Zimmer

38,7 m²

Wohnfläche

293 €

Miete

2

Zimmer

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Wissenswertes zu Genossenschaftswohnungen in Oberösterreich

Oberösterreich ist ein Industrie- und Pendlerland, und der geförderte Wohnbau folgt dieser Struktur. Linz, Wels und Steyr sind die drei Statutarstädte des Landes; allein für Linz führt die Stadt vierzehn gemeinnützige Wohnungsunternehmen in ihrem Serviceverzeichnis. Gebaut wird aber nicht nur in den Städten: Styria, die gemeinnützige Steyrer Wohn- und Siedlungsgenossenschaft, errichtet nach eigener Darstellung in ganz Oberösterreich und nennt für sich Bauten in 87 Gemeinden.

Den Großteil der oberösterreichischen Inserate auf sofort-wohnen.at tragen wenige Bauvereinigungen: Styria, Lebensräume, Neue Heimat OÖ, WAG, WSG, LAWOG, ISG und VLW. Die meisten aktuell verfügbaren Wohnungen kommen dabei von Lebensräume und Neue Heimat OÖ.

Vergeben werden die einzelnen Wohnungen von den Bauvereinigungen, aber nicht nach freiem Ermessen: Für die Vergabe durch gemeinnützige Bauvereinigungen gelten Vergaberichtlinien des Landes auf Grundlage des Oö. Wohnbauförderungsgesetzes, und für einzelne Kategorien, etwa altersgerechte Wohnungen, gibt das Land ausdrücklich vor, an wen vergeben werden darf. Den Förderungsantrag stellt dabei nicht die Mieterin oder der Mieter, sondern der Bauträger, und zwar bei der Abteilung Wohnbauförderung in der Direktion Soziales und Gesundheit.

Eine Vormerkung läuft deshalb nicht über das Land. Wie und wo ein Wohnungsunternehmen sie führt und was es dafür verlangt, sagt das Unternehmen selbst; für Linz sind die gemeinnützigen Unternehmen samt Kontaktdaten im Serviceverzeichnis der Stadt aufgelistet.

Was das Land vorgibt, sind die Bedingungen. Die Wohnbauförderung arbeitet mit Einkommensgrenzen, die von der Zahl der Personen im Haushalt abhängen, sie begrenzt die förderbare Wohnnutzfläche nach der Zahl der Wohnräume, und bei einer geförderten Miet- oder Mietkaufwohnung sind Eigenmittel des Mieters aufzubringen. Bei der eigenen Landesförderung für Mietwohnungen für junge Menschen ist ein Eigenmitteleinsatz der Mieterin oder des Mieters dagegen nicht vorzusehen; dafür endet der Mietvertrag mit einer Altersgrenze, und die Wohnungen sind kleiner. Welche Beträge und Grenzwerte im Einzelnen gelten, veröffentlicht das Land selbst.

Mietkauf gibt es in der Landesförderung nicht nur bei Wohnungen, sondern auch bei Reihen- und Doppelhäusern. Ein Kauf ist dabei nicht von Anfang an möglich: Ab wann eine Mieterin oder ein Mieter das Objekt übernehmen darf, hängt von Fristen ab, die das Land in der Förderung festlegt und die für Reihen- und Doppelhäuser eigens geregelt sind.

Die Wohnbeihilfe kommt dagegen vom Land selbst. Hauptmieterinnen und Hauptmieter beantragen sie beim Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Wohnbauförderung, per Post, per E-Mail oder persönlich im Landesdienstleistungszentrum in Linz. Sie ist an Einkommensgrenzen und an ein Mindesteinkommen gebunden, für Studierende ohne Studienbeihilfe gibt es dazu eine eigene Regelung, und bei nicht geförderten Mietwohnungen wird der anrechenbare Wohnungsaufwand nur bis zu einer Obergrenze je Quadratmeter berücksichtigt. Für Eigentumswohnungen und Eigenheime gibt es keine Wohnbeihilfe.