56 m²
Wohnfläche
439 €
Miete
2
Zimmer
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Geförderter Mietwohnbau ist in Kärnten Landessache und läuft nach dem Kärntner Wohnbauförderungsgesetz 2017; die Einzelheiten regeln Richtlinien des Landes, die jeweils nur für einen begrenzten Zeitraum gelten. Gefördert werden dabei nicht die Wohnungssuchenden, sondern die Bauträger: Das Land gewährt einen Förderungskredit, und Förderungswerber sind bei Mietwohnungen gemeinnützige Bauvereinigungen und Gemeinden — bei Wohnheimen und bei Sanierungen größeren Umfangs kommen weitere Träger dazu, etwa Gemeindeverbände und gemeinnützige oder kirchliche Körperschaften. Über die Jahre kamen die Kärnten-Inserate auf sofort-wohnen.at überwiegend von wenigen Bauträgern: Landeswohnbau Kärnten, BUWOG, Kärntnerland, ÖWG, der Wohnbau Gruppe und Fortschritt. Welche davon gerade Wohnungen online haben, wechselt stark.
Geförderte Wohnungen sind für begünstigte Personen bestimmt. Was das heißt, definiert die Richtlinie des Landes: Es geht um den nachgewiesenen Bedarf an gefördertem Wohnraum, um die Nutzung als Hauptwohnsitz, um Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung und um Einkommensgrenzen — und die Richtlinie nennt dazu ausdrücklich Ausnahmen, etwa bei strukturellem Leerstand in Abwanderungsgemeinden. Die Einkommensgrenze der Kärntner Richtlinie ist eine Obergrenze und nach Haushaltsgröße gestaffelt. Geprüft wird das von der Bauvereinigung. Die Beträge und die maßgeblichen Stichtage stehen in der jeweils geltenden Richtlinie und deshalb nicht hier.
Die Vormerkung richtet sich an die Bauvereinigungen. Das Land betreibt dafür eine Wohnungsdatenbank: Über ein Onlineformular können sich Wohnungssuchende bei den gemeinnützigen Bauträgern als wohnungssuchend melden, und das Land erfasst so die Anzahl der Ansuchen auf Vergabe einer geförderten Wohnung. Ein Teil der geförderten Wohnungen wird nicht von der Bauvereinigung selbst vergeben, sondern Gemeinden zur Weitergabe an begünstigte Personen überlassen; dann führt der Weg über die Gemeinde. Die Stadt Klagenfurt nennt als Ansprechstellen für Genossenschaftswohnungen unter anderem Landeswohnbau Kärnten mit Kärntner Heimstätte und Neue Heimat, Kärntnerland, Fortschritt, das Kärntner Siedlungswerk und das Kärntner Friedenswerk mit der Vorstädtischen Kleinsiedlung, das sie über die Website der Wohnbau Gruppe verlinkt.
Beim Einzug fällt in der Regel ein Grund- und Baukostenbeitrag an, der Finanzierungsbeitrag. Er senkt die laufende Miete und wird nach Ende des Mietverhältnisses abzüglich einer jährlichen Abschreibung zurückgezahlt. Wer ihn nicht aufbringt, kann auf den Eigenmittelersatzkredit des Landes zurückgreifen. Beantragt wird er nicht von den Mietern, sondern von der Bauvereinigung oder der Gemeinde, und zwar innerhalb einer Frist nach der Wohnungszuweisung oder dem Vertragsabschluss; die Kaution und jene Grundkostenanteile, die zur nachträglichen Übertragung der Wohnung ins Wohnungseigentum berechtigen, deckt er nicht ab.
Wie hoch der Finanzierungsanteil der Miete je Quadratmeter Nutzfläche höchstens sein darf und wie stark er jährlich valorisiert werden darf, deckelt ebenfalls die Richtlinie — mit unterschiedlichen Werten, je nachdem wann das Vorhaben zugesichert wurde.
Für die laufenden Kosten gibt es die Wohnbeihilfe des Landes; sie richtet sich an Hauptmieter und schließt eine Beihilfe zu den Betriebs- und Heizkosten ein. Die Betriebskostenunterstützung, die daneben angeboten wird, ist eine eigene Leistung für Eigentümer und für Mieter deshalb kein zweiter Weg. Beantragt wird beim Amt der Kärntner Landesregierung; zuerkannt wird befristet, und ein Antrag auf Weitergewährung ist rechtzeitig vor dem Auslaufen der Bewilligung einzubringen. Woran die Wohnbeihilfe sonst geknüpft ist — unter anderem an eine Obergrenze für den Quadratmeterpreis der Miete —, zählt die Leistungsseite des Landes auf.
Mietkauf ist ebenfalls vorgesehen: Eine geförderte Mietwohnung darf ins Wohnungseigentum übertragen werden, und wer beim Bezug über einen Grund- oder Baukostenbeitrag eine Kaufoption erworben hat, geht diesen Weg über die Bauvereinigung, die dem Land die nötigen Nachweise vorlegt.